Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen
für RmB Stand 1.4.2014

1. Worum geht es …
Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen (kurz „AVB“) gelten für die Durchführung von Veranstaltungen und alle damit zusammenhängenden Leistungen der DGMMP GmbH i.G. (kurz „wir“) oder von uns beauftragten Dritten mit Sitz innerhalb von EU/EWR für Mitglieder von www.richmeetsbeautiful.com (kurz „RmB“). Für Veranstaltungen, die von den Mitgliedern von RmB ohne unsere Mitwirkung durchgeführt werden, sind wir nicht verantwortlich.

Diese AVB sind Bestandteil des Vertrags, der zwischen Ihnen als Mitglied von RmB (kurz „Mitglied“ oder „Sie“) und uns zustande kommt, wenn Sie ein Ticket für eine von uns durchgeführte Veranstaltung erwerben. Dabei ergänzen diese AVB die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für RmB und haben diesen gegenüber bei Abweichungen Vorrang. Wenn wir miteinander kommunizieren, erfolgt dies stets auf Deutsch. Den Inhalt etwaiger zwischen uns abgeschlossener Verträge speichern wir nicht für Sie, sodass Sie sich selbst um eine Speicherung z.B. dieser AVB kümmern müssen, wenn dies von Ihnen gewünscht ist.
2. Tickets erwerben …
Tickets zu den von uns durchgeführten Veranstaltungen verkaufen wir ausschließlich über RmB. Diese dürfen von Ihnen ohne unsere vorherige Zustimmung weder verschenkt noch weiterverkauft werden. Dies ist notwendig, um den Charakter unserer Veranstaltungen als exklusive Events für die Mitglieder von RmB zu sichern. Art und Gegenstand der Veranstaltung, die Höhe des Eintrittspreises sowie bei Versteigerungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tickets und die Dauer der Versteigerung entnehmen Sie bitte der Ankündigung auf RmB.
2.1 Tickets kaufen
Werden Tickets zu Veranstaltungen freihändig veräußert, bieten wir diese über RmB zum Verkauf an PREMIUM GENTLEMAN und LADY an. GENTLEMAN sind vom Verkauf ausgeschlossen. Der Verkauf erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“ abhängig vom Zeitpunkt Ihrer Bestellung. Sollte Ihre Mitgliedschaft als PREMIUM GENTLEMAN vor Durchführung der Veranstaltung enden, dürfen Sie ausnahmsweise auch als GENTLEMAN an der Veranstaltung teilnehmen. Sind Sie bei Durchführung der Veranstaltung nicht mehr Mitglied von RmB, sind Sie von der Teilnahme ausgeschlossen.

Mit Abgabe Ihrer Bestellung auf RmB durch einen Klick auf „Jetzt kaufen“ machen Sie uns ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über das jeweilige Ticket. Dieses Angebot können Sie bis zur Abgabe Ihrer Bestellung jederzeit durch Überschreiben ändern oder durch Schließen des Browsers löschen. Den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen wir Ihnen unverzüglich per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, indem wir Ihnen die Annahme Ihrer Bestellung per E-Mail bestätigen oder Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang Ihrer Bestellung das Ticket zusenden.
2.2 Tickets ersteigern
Die Versteigerung von Tickets für besonders herausragende Veranstaltungen erfolgt ebenfalls über RmB. An diesen Versteigerungen dürfen ausschließlich PREMIUM GENTLEMAN teilnehmen. Ist bei Durchführung der Veranstaltung Ihre Mitgliedschaft als PREMIUM GENTLEMAN beendet, sind Sie von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen. Es obliegt Ihnen, entsprechend lange als PREMIUM GENTLEMAN Mitglied bei RmB zu sein bzw. von einer Kündigung Ihrer Mitgliedschaft als PREMIUM GENTLEMAN bis nach Durchführung der Veranstaltung abzusehen.

Unsere Versteigerungen sind rechtlich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Geboten durch die PREMIUM GENTLEMAN. In den Geboten der PREMIUM GENTLEMAN, die durch Klicken auf „Jetzt kostenpflichtig mitbieten“ abgegeben werden, liegt das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über das Ticket, wobei der Eintrittspreis der Höhe des Gebots entspricht. Bis zur Abgabe Ihres Gebots können Sie dieses jederzeit durch Überschreiben ändern oder durch Schließen des Browsers löschen. Eine Rücknahme des Gebots nach Abgabe ist außer in den gesetzlich geregelten Fällen (z.B. Anfechtung) ausgeschlossen. Erlaubt ist jedoch, jederzeit ein neues, höheres Gebot abzugeben, was dann allein Ihr verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über das Ticket ist.

Wir können für Versteigerungen ein Mindestgebot festlegen; anderenfalls beträgt das Mindestgebot stets 1,- EUR. Liegen mindestens so viele Gebote vor, wie Tickets versteigert werden, entspricht der Mindestbetrag dem Betrag des niedrigsten bereits abgegebenen Gebots, welches noch zur Ersteigerung eines Tickets führen würde. Wir behalten uns vor, anstelle aller gültigen Gebote jeweils nur das erforderliche Mindestgebot für die Dauer der Versteigerung zu benennen. Wir sind berechtigt, Versteigerungen bis zu einem Tag vor dem Endtermin ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. In diesem Fall findet die Veranstaltung nicht statt und sämtliche Gebote verfallen.

Bei Beendigung der Versteigerung kommt ein Kaufvertrag zwischen uns und den PREMIUM GENTLEMAN zustande, die bezogen auf die Anzahl der Tickets zu diesem Zeitpunkt die höchsten Gebote abgegeben haben. Die Bezahlung des Eintrittspreises hat innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über das erfolgreiche Gebot durch die PREMIUM GENTLEMAN zu erfolgen. Bei Nichtzahlung innerhalb dieser Frist ist der Kaufvertrag über das Ticket hinfällig; Zahlungserinnerungen werden nicht versendet. In diesem Fall rücken die jeweils in der Gebotsliste nachfolgenden PREMIUM GENTLEMAN auf.
2.3 Tickets erhalten
Unmittelbar nach Kauf oder Ersteigerung eines Tickets erhält das Mitglied ein personalisiertes Ticket per E-Mail oder Post. Alternativ kann das Ticket, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen, zur Abholung für das Mitglied gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises am Veranstaltungsort hinterlegt werden.
2.4 Tickets bezahlen
Sämtliche Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und aller zusätzlicher Kosten. Unsere Rechnungen sind mit Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Die zulässigen Bezahlarten ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung auf RmB. Die Zahlung hat innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht und ist deshalb der Kaufvertrag über das Ticket bei Versteigerungen hinfällig, können wir für den uns dadurch entstehenden Aufwand eine Aufwandspauschale in Höhe von 20% des Eintrittspreises, mindestens jedoch in Höhe von 50,- EUR, geltend machen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden durch die Nichtabnahme des Tickets entstanden ist.
2.5 Tickets zurückgeben
Eine Rückgabe von Tickets nach deren Erwerb gegen Erstattung des Eintrittspreises ist außer in den gesetzlich geregelten Fällen (z.B. Anfechtung, Rücktritt) nicht möglich. Können Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen oder sind Sie von der Teilnahme an einer Veranstaltung ausgeschlossen, verfällt deshalb der Eintrittspreis. Der Eintrittspreis wird ausnahmsweise erstattet, wenn die vorherige Beendigung der Mitgliedschaft oder Ihre Nichtteilnahme an der Veranstaltung von Ihnen nicht zu vertreten ist (z.B. Todesfall naher Angehörigen, schwerer Verkehrsunfall).
3. Als LADY eingeladen werden …
PREMIUM GENTLEMAN haben die Möglichkeit, zu den entsprechend ausgewiesenen Veranstaltungen LADIES über RmB einzuladen. Nehmen LADIES die Einladung innerhalb der von RmB hierfür vorgegebenen Frist (diese beträgt ohne besondere Angabe auf RmB eine Woche) an, ist die Teilnahme an der Veranstaltung kostenfrei.
4. Widerrufsrecht …
Dem Mitglied steht hinsichtlich seiner Vertragserklärung bezüglich des Erwerbs von Tickets kein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
5. Unsere Veranstaltungen …
5.1 Kontrolle beim Einlass
An unseren Veranstaltungen darf nur teilnehmen, wer ein gültiges Ticket besitzt und die erforderliche Mitgliedschaft bei RmB (PREMIUM GENTLEMAN, LADY oder GENTLEMAN, abhängig von der Veranstaltung) bei Durchführung der Veranstaltung noch hat. Kann das Mitglied beim Einlass das Ticket nicht vorweisen, sind wir berechtigt, den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern.
5.2 Was passiert bei unseren Veranstaltungen
Art und Inhalt der Veranstaltung ergeben sich ausschließlich aus der Beschreibung auf RmB. Bestimmte Eigenschaften gelten nur dann als garantiert, wenn das ausdrücklich zwischen Ihnen und uns vereinbart ist.
5.3 Ausfall von Veranstaltungen
Unsere Veranstaltungen finden an dem in der Beschreibung genannten Termin statt. Wir sind berechtigt, jede Veranstaltung bis zu einem Monat vor deren Durchführung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verlegen. Im Übrigen dürfen wir Veranstaltungen nur aus Gründen absagen, die nicht von uns zu vertreten sind (z.B. Krankheit des Künstlers, plötzliche Schließung des Veranstaltungsortes). Den Eintrittspreis erstatten wir in diesen Fällen unverzüglich in voller Höhe zurück. Andere, im Vertrauen auf die Durchführung der Veranstaltung gemachte Ausgaben, sind nicht erstattungsfähig; die Bestimmungen zur Haftung in diesen AVB bleiben unberührt. Alternativ können wir die Veranstaltung auf einen Ersatztermin verschieben. In diesem Fall haben Sie die Wahl, ob Ihr Ticket auf den Ersatztermin umgeschrieben werden soll oder Sie die Erstattung des Eintrittspreises wünschen. Über den Ausfall oder die Verschiebung einer Veranstaltung werden wir Sie unverzüglich informieren.
6. Wofür wir verantwortlich sind …
Wir haften vorbehaltlich der nachfolgenden Beschränkungen nach den gesetzlichen Regeln. Die Beschränkungen gelten auch gegenüber unseren Organen, Erfüllungsgehilfen und Dritten, die wir bei im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen einbeziehen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Außerdem haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also jeder Verpflichtung einer Partei, deren Erfüllung die Durchführung des zwischen Ihnen und uns in Ansehung einer Veranstaltung geschlossenen Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Nur in diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt und die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen bei einfacher Fahrlässigkeit greifen nicht, wenn wir einen Mangel einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Garantie für die Beschaffenheit einer Veranstaltung übernommen haben, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für Ablaufstörungen bei Veranstaltungen, die von uns nicht zu vertreten sind, insbesondere bei einem von uns nicht zu vertretendem Fehlverhalten eines Mitglieds oder Dritten während einer Veranstaltung, haften wir nicht.

Wenn wir zusätzlich zu unseren eigenen Leistungen auch Leistungen Dritter vermitteln (z.B. von Künstlern) haften wir für diese vermittelten Leistungen nur für eine sorgfältige Auswahl des Dritten. Vorbehaltlich eines eigenen Verschuldens sind wir jedoch für eine mangelhafte Leistungserbringung oder Pflichtverletzungen durch den Dritten nicht verantwortlich.
7. Wann wir diese ANB ändern dürfen …
Wir behalten uns Änderungen dieser ANB jederzeit vor. Über die Änderungen werden wir Sie vor Abgabe Ihrer Bestellung oder Ihres Gebots hinweisen und die geänderten ANB zu Grundlage Ihres Ticketerwerbs machen. Bereits abgeschlossene Bestellungen oder Versteigerungen bleiben von Änderungen dieser ANB unberührt.
8. Alles andere …
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts; Art. 3 EGBGB bleibt unberührt. Haben Sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen Mitgliedsstaat als Deutschland innerhalb von EU/EWR, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz von dieser Rechtswahl unberührt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser AVB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung. Das gilt entsprechend bei einer Lücke dieser AVB.